Grundsätzlich gilt:

 

Die Kosten für die Reittherapie werden privat bezahlt.

 

In Einzelfällen gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme, z.B.

 

vom Jugendamt

Erziehungshilfe, wenn ein ärztliches Gutachten vorhanden ist und ein entsprechender Förderbedarf besteht.

 

 

der Pflegekasse

Diese kann nach §45b SGB XII in manchen Fällen die Kosten abrechnen.

 

vom Sozialamt

als Wiedereingliederungshilfe.

 

 der Krankenkasse

 

Bei Personen mit Behinderungen

kann die Bezahlung durch deren

persönliches Budget

erfolgen - SGB IX.